Influencer-Kodex

Ziel dieses Influencer Kodex ist es, einen Standard in der Arbeit zwischen Digital Influencern und Unternehmen zu etablieren. Durch langjährige Arbeit im Influencer-Marketing konnte festgestellt werden, dass bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen oftmals Missverständnisse entstehen, Wünsche von den grundsätzlichen Möglichkeiten abweichen und unterschiedliche Erwartungen gestellt werden, sodass am Ende der Zusammenarbeit nicht alle Beteiligten zufrieden gestellt sind bzw. deren Erwartungshaltung nicht erfüllt werden konnte. Dieser Influencer Kodex ermöglicht Digital Influencern ihre Kooperationspartner über ihre Arbeitsweise zu informieren und soll ein Signal für klare und transparente Kommunikation und Zusammenarbeit sein. So soll eine solide, transparente, faire und offene Basis für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Digital Influencern geschaffen werden.

Neben Richtlinien in 6 Kategorien beinhaltet der Influencer Kodex zusätzlich 7 Grundprinzipien*, die bei einer Zusammenarbeit sowohl für Unternehmen, aber auch für Digital Influencer gültig sind.

Influencer-Richtlinien

Der anschließende Kodex ist aus Sicht der Influencer zu sehen.  

1. Inhalte

1.1 Wir erstellen unsere Inhalte hauptsächlich selbst, bzw. ist es klar erkenntlich, wenn Inhalte von Dritten genutzt wurden. (Gastblogs, bezahlte Blogposts, kopierte Pressemeldungen, geteilte Beiträge, etc.)

1.2 Die Inhalte auf dem Blog und den Social-Accounts entsprechen der eigenen, subjektiven Meinung des Bloggers/ Influencers und sind nicht „käuflich“ zu erwerben. Es ist uns wichtig, ehrlich mit unseren LeserInnen umzugehen.

1.3 Wir respektieren Urheber- und Persönlichkeitsrechte und kennzeichnen alle Inhalte mit den erforderlichen Credits /Copyrights.

1.4 Wir nehmen unsere journalistische Freiheit ernst.

2. Kennzeichnung von bezahlten Inhalten

2.1 Wir kennzeichnen Inhalte mit kommerziellen Absichten auch als solche. Alle Arten der Zusammenarbeit, wie Social Media Postings, Werbeeinschaltungen, PR Samples, Produkttests, Pressereisen, Einladungen / Events, die Arbeit als Testimonial und die Unterstützung bei der Produktentwicklung sind als solche zu kennzeichnen.  Die Tatsache, dass es sich dabei um Werbung handelt, sowie der Auftraggeber, müssen für Dritte klar erkennbar sein. Es muss ein klarer Unterschied zwischen redaktionellen und bezahlten Inhalten sein. Bezahlte Inhalte kennzeichnen wir durch die Begriffe “Werbung” oder “Anzeige”. Für Social-Media-Kanäle mit beschränkter Zeichenanzahl verwenden wir Abkürzungen wie #werbung oder #anzeige. Diese sollten sichtbar an erster, zweiter oder dritter Stelle gereiht werden.

2.2 Wir machen keine Schleichwerbung. Sobald es sich um bezahlte Inhalte handelt, werden diese von uns als „Werbung“ gekennzeichnet und sind klar von redaktionellen Inhalten unterscheidbar.

2.3 Auch nicht mit Geldwert bezahlte Kooperationen werden von uns gekennzeichnet. Dies betrifft unter anderem auch Gewinnspiele, Samples und Einladungen. Hier erfolgt von uns eine entsprechende Kennzeichnung, sobald von dem Unternehmen eine Gegenleistung erwartet wird und diese mit Zusendung von Product-Samples, Gutscheinen oder Einladungen eine werbliche Absicht verfolgen.

2.4 Wir kennzeichnen Affiliate Links immer als Affiliate / Werbung.

2.5 Auf Product Placements muss hingewiesen werden. Die betrifft vor allem Videos, die sich hauptsächlich um ein bestimmtes Produkt oder mehrere Produkte drehen und der Fokus nicht rein auf redaktionellen Inhalten liegt. Solche Videos kennzeichnen wir mit “Produktplatzierung” oder “Dauerwerbesendung”.

2.6 Jegliche unserer Inhalte, bei denen Marken erkennbar sind, werden von uns mit „Werbung, weil Markennennung“ oder „Werbung, weil Marke erkennbar“ gekennzeichnet. So wird ersichtlich, dass es sich um keinerlei Kooperation oder bezahlte Anzeige handelt, die Marke aber aufgrund unserer Reichweite von der Sichtbarkeit der Marke profitiert.

2.7 Wenn sich ein Video ganz oder überwiegend um das Produkt dreht, kennzeichnen wir es mit „Dauerwerbung“ oder „Werbevideo“. Wenn das Produkt nicht im Mittelpunkt des Videos steht, markieren wir es mit Produktplatzierung. Ab einem Wert von 1000,- ist die Produktplatzierung zu kennzeichnen.

3. Kooperationen

3.1 Wertschätzung gegenüber unseren Kooperationspartnern ist für uns von großer Bedeutung – im Gegenzug wünschen und erwarten wir uns diese auch von unseren Partnern.

3.2 Wir wollen mit Unternehmen zusammenarbeiten und sind an Kooperationen interessiert.

3.3 Eines unserer langfristigen Ziele ist es, dass unsere Leistungen gerecht entlohnt werden.

3.4 Wir können Kooperationen unterschiedlich ausgestaltet, je nach individueller gemeinsamer Vereinbarung.

3.5 Es ist uns wichtig genaue Vereinbarungen im Vorfeld zu treffen, in denen Leistungen und Gegenleistungen exakt dokumentiert werden, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen.

3.6 Wenn gewünscht senden wir unseren Kooperationspartnern grundlegende Zahlen und Daten zu unserem Blog – in Form von Google Analytics Zahlen und Media Kits.

4. Einladungen / Events

4.1 Wir kommen gerne zu Ihren Events.

4.2 Eine Einladung ist keine Form der Bezahlung. Sie ist die Grundlage dafür, dass wir unserer Arbeit nachgehen können.

4.3 Eine Einladung zu einem Event führt nicht automatisch dazu, dass wir darüber berichten. Wir versuchen jene Inhalte, die für unsere LeserInnen wichtig sind zu nutzen und in den passenden Kanälen zuzuordnen.

4.4 Wenn Sie möchten, dass wir in jedem Fall über Ihren Event berichten, ersuchen wir, eine dementsprechende Vereinbarung vorab zu besprechen und zu fixieren.

5. Probe / Samples / Testprodukte

5.1 Grundsätzlich begrüßen wir den Versand von Samples, wünschen aber davor um Abklärung, ob diese zugesendet werden dürfen und welche Erwartungen mit den Samples verknüpft werden.

5.2 Werden Testprodukte zur Verfügung gestellt und sollen diese im Anschluss zurückgesendet werden, muss dies im Vorfeld abgeklärt werden.

5.3 Wir behalten uns vor, über Testprodukte/Samples nicht in unseren Blogs bzw. auf unseren Social-Accounts zu berichten. Sollte im Vorfeld eine Vereinbarung getroffen worden sein, wird der Kooperationspartner informiert.

6. Pressereisen

6.1 Bei Einladungen zu Pressereisen ist uns wichtig, die genauen Erwartungen beiderseits vor der Reise abzuklären.

6.2 In Ausnahmefällen berichten wir bei Pressereisen nicht. Wir informieren in diesem Fall unseren Kooperationspartner über die vorliegenden Gründe, um die Transparenz zu bewahren.

6.3 Bei Problemen oder Missverständnissen nehmen wir direkten Kontakt mit unseren Kooperationspartnern auf, um Probleme zu besprechen und aus der Welt zu schaffen.

*angelehnt an die Prinzipien der Kommunikationsethik in Social Media vom PR Ethik Rat und die FAQs der Medienanstalt

Grundprinzipien zur Zusammenarbeit mit Unternehmen

Fairness

Hier geht es besonders um das Verhältnis zwischen erbrachter Leistung seitens des Influencers und der Gegenleistung seitens der Unternehmen. Es ist wichtig, dass die erbrachte Leistung fair und angemessen entlohnt wird. Diese Vereinbarungen werden in einem Angebot verschriftlicht. Sollte es zu einer unerwarteten, im Angebot nicht festgelegten Mehrarbeit kommen (z.B. Nutzung der Fotorechte) muss diese auch seitens des Unternehmens entgeltlich entlohnt werden.

Bewusstsein

Sowohl Unternehmen, als auch Influencer haben durch ihre Kommunikation große Macht. Diese sollte mit Bedacht eingesetzt werden. Bevor man etwas Schlechtes über ein Unternehmen postet, sollte man direkt mit diesem offen und ehrlich über die kritischen Aspekte reden. Auf der anderen Seite müssen aber Unternehmen auch offen sein für Kritik. Nur so kann eine faire Zusammenarbeit gewährleistet werden.

Respekt

Bei jeder Form von Zusammenarbeit geht es darum, sich gegenseitig zu respektieren und diesen Respekt auch in der Arbeit zu zeigen.

Verantwortung

Influencer übernehmen die Verantwortung für das, was sie über Unternehmen sagen / schreiben / veröffentlichen, und, dass dies nur die Wahrheit und ihre subjektive Meinung ist.

Dialog

Um eine offene Zusammenarbeit zu gewährleisten, muss es sowohl Unternehmen, als auch Influencer ermöglicht werden, miteinander in Diskurs zu treten. Dafür wird auch ein persönliches Gespräch begrüßt.

Klarheit

Bevor es zu einer Zusammenarbeit kommt, sollte klare Regeln und Erwartungen offengelegt werden. Nur so können am Ende der Zusammenarbeit beide Parteien zufrieden sein.

Transparenz

Nicht nur die Kommunikation mit Lesern und Followern sollte transparent gestaltet werden, sondern auch die Kommunikation zwischen Unternehmen und Influencern.